Geschäftsordnung des Schachbezirks Emscher-Lippe
§ 1
Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr (s. auch § 2.3 der Satzung)
§ 2
Vorstand
2.1 Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende und der 2. Vorsitzende
Der 1. Vorsitzende – im Verhinderungsfall der 2. Vorsitzende – vertritt den Schachbezirk
Emscher-Lippe gerichtlich und außergerichtlich.
Der Vorsitzende bestimmt die Leitlinien und Schwerpunkte der Arbeit des Vorstandes.
2.2 Beim Ausscheiden eines Vorstandsmitgliedes während des Geschäftsjahres bestimmt der verbleibende Vorstand ein anderes Mitglied zur vorläufigen Übernahme der Aufgaben des ausgeschiedenen Mitgliedes bis zur Neuwahl durch die Mitgliederversammlung.
2.3 Beschlüsse im Vorstand werden mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.
Im Vorstand hat jedes Mitglied 1 Stimme. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters den Ausschlag.
2.3.1 Im Vorstand kann in dringenden Fällen der 1. Vorsitzende gemeinsam mit einem weiteren Vorstandsmitglied einen Beschluss fassen.
2.4 Mitgliederversammlungen und Vorstandssitzungen werden vom Vorsitzenden einberufen und geleitet.
2.5 Anträge zur Mitgliederversammlung können von Vorstandsmitgliedern und von Vereinen gestellt werden. Sie sind nur zu behandeln, sofern sie der Einladung beigefügt oder allen Mitgliedern sowie den Vorstandsmitgliedern schriftlich mindestens 2 Wochen vor der Jahreshauptversammlung übersandt oder mit 2/3 Mehrheit als Dringlichkeitsanträge zugelassen werden. Satzung, Geschäfts-, Finanz-und Turnierordnung können nicht durch Dringlichkeitsanträge geändert werden.
§ 3
2. Vorsitzender/Geschäftsführer
Der 2. Vorsitzende bereitet in Abstimmung mit dem 1. Vorsitzenden Vorstandssitzungen und Versammlungen vor. Er führt den Schriftverkehr mit den Vereinen des Schachbezirks sowie mit den überbezirklichen Organisationsebenen. Der 2. Vorsitzende/Geschäftsführer hat über Vorstandssitzungen und Versammlungen Protokolle zu führen. Diese Protokolle müssen die Ergebnisse zu den Punkten der Tagesordnung enthalten. Bei Änderungen von Satzungen und Ordnungen muss der genaue Wortlaut der beschlossenen Änderungen protokolliert werden. Das Protokoll ist vom Protokollführer und vom Sitzungsleiter zu unterschreiben. Protokolleüber Mitgliederversammlungen sind den Vereinen spätestens 2 Monate nach der Ver-
sammlung bekanntzugeben.
§ 4
Spielleiter
4.1 Der 1. Spielleiter und der 2. Spielleiter organisieren und leiten gemeinsam den Spielbetrieb gemäß der Bezirksturnierordnung.
4.2 Der 1. Spielleiter, im Vertretungsfall der 2. Spielleiter, lädt den Spielausschuss zu Sitzungen ein und übernimmt deren Leitung.
§ 5
Schatzmeister
Die Rechte und Pflichten des Schatzmeisters sind in der Finanzordnung aufgeführt.
§ 6
Jugendwart
Der Jugendwart organisiert und leitet den Spielbetrieb der Jugendlichen in gleicher Art und Weise wie der Spielleiter der Senioren. Er vertritt die Interessen der Jugendspieler im Bezirk.
§ 7
Referent für Wertungen
Der Referent für Wertungen ist zuständig für die Erstellung der Bezirks-Wertungslisten.
§ 8
Inkrafttreten
Diese Geschäftsordnung tritt gem. Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 12.Mai 2015 am 13.Mai 2015 in Kraft.
Hans Georg Große
1. Vorsitzender
Schachbezirk Emscher-Lippe