Schachbezirk Emscher-Lippe

Mitglied des Schachbundes Nordrhein-Westfalen e.V.
Ordnungsbestimmungen der Schachjugend Emscher-Lippe
1. JUGENDORDNUNG
2. JUGEND-GESCHÄFTSORDNUNG
3. JUGEND-FINANZORDNUNG
4. JUGEND-SPIELORDNUNG

JUGENDORDNUNG des Schachbezirks Emscher-Lippe

1. Name und Mitgliedschaft
Mitglieder der Schachjugend Emscher-Lippe (SJEL) sind alle Jugendlichen der Vereine des Emscher-Lippe sowie alle im Jugendbereich des Schachbezirks gewählten und berufenen Mitarbeiter.

2. Aufgaben und Ziele
Die Schachjugend Emscher-Lippe führt und verwaltet sich selbständig und entscheidet über die Verwendung der ihr zufließenden Mittel.
Ihre Aufgaben sind:
a) die Verbreitung des Schachsports im gesamten Jugendbereich und dessen Förderung,
b) die Ausrichtung und Organisation der Jugendbezirksmeisterschaften
c) die Vertretung und Mitarbeit in den übergeordneten Schach- und Sportorganisationen, insbesondere der Schachjugend Ruhrgebiet, der Schachjugend NRW und der Deutschen Schachjugend, deren Satzungen anerkannt werden.
Die SJEL bekennt sich zu den Zielen und Grundsätzen des Schachbezirks Emscher-Lippe.

3. Finanzierung
Die SJEL erhält zur Finanzierung ihrer Aufgaben vom Schachbezirk Emscher-Lippe einen jährlich neu zu vereinbarenden Zuschuss, der den Vorhaben der SJEL und den Möglichkeiten des Schachbezirks Emscher-Lippe angemessen sein muss.

4.Organe
Organe der Schachjugend Emscher-Lippe sind:
a) die Jugendversammlung (JV),
b) der Jugendausschuss (JA).

5. Jugendversammlung
5.1 Die Jugendversammlung ist das oberste Organ der SJEL. Sie setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Jugendausschusses und je zwei Vertretern der Vereine, die in der jeweiligen Vereinsjugend gewählt worden sind (dem Vereinsjugendwart und dem Vereinsjugendsprecher). Der Vereinsjugendsprecher
muss zum Zeitpunkt der JV Jugendlicher i.S. der Spielordnung sein. Es steht im Ermessen des Versammlungsleiters, auch andere Mitglieder des Schachbezirks zu der Versammlung zuzulassen und ihnen das Rederecht zur erteilen. Ein Stimmrecht besteht dabei jedoch in keinem Fall.
5.2 Aufgaben der JV sind:
a) Festlegung der Richtlinien für die Tätigkeit des JA,
b) Entgegennahme des Kassenabschlusses und der Berichte des Jugendausschusses
c) Beratung der Jahresrechnung und Verabschiedung des Haushaltsplans
d) Entlastung des Jugendausschusses,
e) Wahl des Jugendausschusses,
f) Beschlussfassung über vorliegende Anträge.
5.3 Die ordentliche Jugendversammlung findet jährlich statt. Sie ist vom Jugendwart
bzw. dessen Vertreter schriftlich unter Angabe der genauen Tagesordnung mindestens 4 Wochen vor dem Veranstaltungstermin einzuberufen. Empfänger der Einladung sind die Vereinsjugendwarte, falls solche nicht vorhanden, die Vereinsvorsitzenden nach dem letzten Stand der in den Bezirksmitteilungen
veröffentlichten Adressen einschließlich Änderungen. Außer der ordentlichen Jugendversammlung können jederzeit außerordentliche Jugendversammlungen stattfinden:
a) durch Beschluss des Jugendausschusses,
b) auf Antrag von mindestens 30% der berechtigten Stimmen der Mitglieder der Jugendversammlung.
5.4 Anträge an die JV sind schriftlich zu begründen und so rechtzeitig einzusenden, dass sie mindestens 2 Wochen vor der JV den Teilnehmern durch Rundschreiben zur Kenntnis gebracht werden können.
Antragsberechtigt sind die Mitglieder der JV.
5.5 Jede ordnungsgemäß einberufene JV ist beschlussfähig.
Beschlüsse und Wahlen erfolgen mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen, soweit diese Jugendordnung nichts anderes vorschreibt.
5.6 Stimmberechtigt sind die Mitglieder des JA und die gewählten Vertreter der Vereine.
Bei Entlastungen und Wahlen sind die Mitglieder des JA nicht stimmberechtigt. Jedes Mitglied des JA hat eine Stimme. Die gewählten Vertreter der Vereine haben je eine Stimme für jeden im Sinne der Spielordnung spielberechtigten Jugendlichen. Stichtag ist der jeweilige Tag der JV. Stimmen sind nicht übertragbar.

6. Jugendausschuss (JA)
6.1 Der Jugendausschuss setzt sich zusammen aus
- dem Jugendwart,
- dem Jugendspielleiter
- dem Jugendsprecher,
6.2 Der Jugendwart gehört dem Vorstand des Schachbezirks
Emscher-Lippe an. Der Jugendspielleiter gehört dem Spielausschuss des Schachbezirks Emscher-Lippe an.
6.3 Der Jugendwart wird alljährlich gewählt.
Er ist zuständig für die Leitung der Schachjugend Emscher-Lippe, die Koordination der Arbeit innerhalb des JA, die Einberufung und Leitung von Tagungen der Organe der SJEL und die Vertretung der Schachjugend im Bezirksvorstand und in den übergeordneten Jugendorganisationen.
6.4 Der Jugendspielleiter wird alljährlich gewählt.
(Er ist zuständig für die Ausrichtung und Organisation der Jugendbezirksmeisterschaften.)
6.5 Der Jugendsprecher wird alljährlich von den Vereinsjugendsprechern gewählt und muss zum Zeitpunkt seiner Wahl Jugendlicher im Sinne der Spielordnung sein. Er vertritt die Interessen der Jugendspieler der SJEL in Zusammenarbeit mit den Jugendsprechern der Vereine. Sofern auf der JV kein Jugendsprecher
gewählt wird, ist der JA berechtigt, einen Jugendsprecher kommissarisch einzusetzen.
6.6 Der Jugendausschuss erfüllt seine Aufgaben im Rahmen der Jugendordnung
des Schachbezirks Emscher-Lippe, der Jugend-Geschäftsordnung und der Beschlüsse der JV. Er ist für seine Beschlüsse der JV verantwortlich.
6.7 Die Sitzungen des JA finden nach Bedarf statt. Auf Antrag von 2 Mitgliedern des JA ist eine Sitzung innerhalb von 4 Wochen einzuberufen.
6.8 Bei Abstimmungen im JA hat jedes Mitglied eine Stimme. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Jugendwarts bzw. seines Vertreters. Jeder ordnungsgemäß einberufene JA ist beschlussfähig, wenn der Jugendwart
bzw. sein Vertreter anwesend sind.

7. Kassenführung, Kassenprüfung
Die Kasse der SJD wird vom Kassenwart des Schachbezirks geführt. Die durch die Kassenprüfer vorgenom-mene Kassenprüfung wird von der JV anerkannt. Ein besonderer Prüfungsbericht ist nicht notwendig.

8. Wahlen
Die Jugendausschussmitglieder werden in offener Abstimmung von der Jugendversammlung
gewählt, jedoch muss auf Wunsch nur eines stimmberechtigten Versammlungsmitgliedes geheime Abstimmung erfolgen. Abwesende können gewählt werden, wenn zum Zeitpunkt der Wahl eine schriftliche Bereitschaftserklärung vorliegt. Kein Mitglied des Jugendausschusses kann mehr als ein Amt innehaben, es
sei denn, es nimmt Aufgaben eines anderen Jugendausschussmitgliedes kommissarisch wahr.

9. Geschäftsjahr, Gerichtsstand, Sitz
Geschäftsjahr der SJEL ist das Kalenderjahr. Gerichtsstand und Sitz entsprechen denen des Schachbezirks Emscher-Lippe.

10. Jugendordnungsänderungen
Änderungen der Jugendordnung können nur von einer ordentlichen oder einer speziell zu diesem Zweck einberufenen außerordentlichen Jugendversammlung beschlossen werden. Sie bedürfen der Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der anwesenden Stimmen.

11. Schlussbestimmungen
Soweit in dieser Jugendordnung und in den anderen Ordnungsbestimmungen der SJD Regelungen enthalten sind, die mit der Satzung des Schachbezirks Emscher-Lippe, der Schachjugend Ruhrgebiet oder der Schachjugend NRW nicht vereinbar sind, gelten stets die übergeordneten Bestimmungen; gleiches
gilt für fehlende Bestimmungen. Eine fehlende oder fehlerhafte Bestimmung ist bei der nächsten Jugendversammlung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen.

12. Inkrafttreten
Diese Jugendordnung ist durch Beschluss der ordentlichen Versammlung des Schachbezirks Emscher-Lippe am 10.9.2015 in Kraft getreten.

  

JUGEND-GESCHÄFTSORDNUNG des Schachbezirks Emscher-Lippe


1. Inhalt
Diese Geschäftsordnung beinhaltet die Richtlinien zu einer geregelten Arbeit der Schachjugend Emscher-Lippe (SJEL), ihrer Führungsgremien und Ausschüsse.

2. Aufgabenbereiche der Jugendausschussmitglieder
Alle Mitglieder des Jugendausschusses vertreten die SJEL im Rahmen ihrer Aufgabenbereiche. Ihre Aufgabenbereiche sind in der Jugendordnung festgelegt.

3. Arbeitsrichtlinien
3.1 Sämtliche Mitarbeiter der SJD sind gehalten, anfallende Arbeiten zügig zu erledigen.
3.2 Der Jugendwart ist laufend über alle wesentlichen Vorgänge in den einzelnen
Arbeitsbereichen zu informieren.
3.3 Ausscheidende Mitglieder des Jugendausschusses der SJD haben unverzüglich sämtliche Unterlagen und Materialien ihrem Nachfolger zu übergeben, ersatzweise dem Jugendwart.
3.4 Es steht jedem Mitglied frei, unter Angabe von Gründen noch vor Ablauf seiner Amtszeit zurückzutreten.
Ein solcher Rücktritt ist vier Wochen vor dem Rücktrittsdatum schriftlich gegenüber allen anderen JA-Mitgliedern bekannt zu geben. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er seine Aufgaben weiterhin auszuführen.
Lediglich bei Vorliegen schwerwiegender Gründe ist im Ausnahmefall ein fristloser Rücktritt möglich.

4. Sitzungsordnung
4.1 Diese Sitzungsordnung gilt für alle Gremien der SJEL.
4.2 Die Sitzungen der Organe der SJD werden vom Jugendwart bzw. dessen Vertreter geleitet.
4.3 Eröffnung und Tagesordnung:
Der Versammlungsleiter eröffnet die Sitzung mit der Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung, der daraus resultierenden Beschlussfähigkeit und der Bekanntgabe der Stimmenzahlen. Anschließend folgen die Wahl des Protokollführers, die Genehmigung des Protokolls der vorausgegangenen Sitzung
des betreffenden Gremiums und die Beratung der Reihenfolge der Tagesordnung.
Die Reihenfolge der Tagesordnungspunkte kann mit einfacher Stimmenmehrheit ergänzt oder geändert werden.
4.4 Behandlung von Anträgen
Jeder stimmberechtigte Teilnehmer kann die Teilung eines Antrags verlangen. Hierüber wird mit einfacher Mehrheit entschieden. Bei mehreren Anträgen zum gleichen Gegenstand ist zunächst über den weitest gehenden Antrag zu entscheiden.
4.5 Abstimmungsregeln
a) Es wird vorbehaltlich der in der Jugendordnung festgelegten Fälle qualifizierter Mehrheit mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen entschieden.
b) Bei einfachen Abstimmungen werden zur Ermittlung des Ergebnisses die Stimmenthaltungen sowie die ungültigen Stimmen nicht mitgezählt. Falls eine qualifizierte Mehrheit erforderlich ist, zählen die Stimmenthaltungen und ungültigen Stimmen als Neinstimmen. c) Bei Gleichheit der abgegebenen Ja- und Neinstimmen gilt ein Antrag als abgelehnt.
d) Auf Verlangen eines stimmberechtigten Teilnehmers ist geheim abzustimmen.
e) Zu einem durch Abstimmung erledigten Beratungspunkt darf in derselben Sitzung das Wort nicht mehr erteilt werden, es sei denn, dass der Beschluss mit der Jugendordnung, der Geschäftsordnung oder anderen zwingenden Rechtsvorschriften unvereinbar ist.
4.6 Auslegung
Über die Auslegung der Jugendordnung und der Geschäftsordnung entscheidet im Einzelfall der Versammlungsleiter.

5. Schlussbestimmungen
Soweit diese Geschäftsordnung keine Regelungen enthält, ist die Geschäftsordnung der Schachjugend NRW maßgebend.


JUGEND-FINANZORDNUNG des Schachbezirks Emscher-Lippe

1. Ziele und Grundsätze
1.1 Es ist das Ziel dieser Finanzordnung, die zur Abwicklung aller Vorhaben der Schachjugend Emscher-Lippe (SJEL) erforderlichen finanziellen Regelungen zu treffen.
1.2 Alle Mittel der Schachjugend Emscher-Lippe sind im Sinne der Jugendordnung zu verwenden. Dabei sind die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten. Eine Verpflichtung, die weiter unten genannten Kosten in voller Höhe zu tragen, besteht nur in dem Maß, wie aufgrund des Etats der Schachjugend Emscher-Lippe und des Schachbezirks Emscher-Lippe tatsächlich Mittel zur Verfügung stehen.

2. Etat
2.1 Der Jugendwart erstellt jeweils bis zum Ende des laufenden Kalenderjahres einen Etat-Vorschlag für das kommende Jahr.
2.2 Dieser Etat-Vorschlag ist vor Beginn des Kalenderjahres, das er betrifft, mit dem Vorstand des Bezirks abzustimmen.
2.3 Terminvorschriften der Sportjugend NRW sowie von Ministerien und anderen öffentlichen Zuschussgebern sind bei der Erstellung des Voranschlags einzuhalten.
2.4 Der Etat ist der nächstfolgenden Jugendversammlung zur Annahme vorzulegen.
2.5 Die Planzahlen des von der Jugendversammlung angenommenen Etats sind für den Jugendausschuss verbindlich.
2.6 Soweit Deckung vorhanden ist, können jedoch ausgewiesene Etatposten durch Beschluss des Jugendausschusses überschritten werden. Ebenso können ausgewiesene Etatposten erforderlichenfalls durch Beschluss des JA gekürzt bzw. Einsparungen bei ausgewiesenen Etatposten durch Beschluss des JA für andere Zwecke herangezogen werden.
2.7 Ausgaben für kurzfristige Planungen, deren Aufnahme in den Etat noch nicht möglich war, müssen vom JA beschlossen werden.

3. Kassenführung und Jahresabschluss
3.1 Der Kassenwart des Bezirks hat über alle vereinnahmten Beträge und deren Verwendung genau Buch zu führen. Alle Einnahmen und Ausgaben müssen anhand von Belegen nachweisbar sein. 3.2 Um eine klare und übersichtliche Kassenführung zu gewährleisten, sind Verrechnungen und ähnliche Komplizierungen zu vermeiden bzw. in Einzelpositionen aufzuschlüsseln.
3.3 Der Kassenwart erstellt jeweils unmittelbar nach Jahresende für das abgelaufene Jahr eine Abschlussrechnung, die den Kassenprüfern des Bezirks zur Prüfung vorzulegen ist und von der Jugendversammlung entgegengenommen wird.

4. Verwendung der Mittel
4.1 Aus den Einnahmen der Schachjugend Emscher-Lippe sind zu bestreiten:
a) Zuschüsse zu den Schachveranstaltungen der SJEL (Turniere und dgl.),
b) (Zuschüsse für Teilnehmer an Turnieren, Lehrgängen u.dgl.,)
c) allgemeine Geschäftskosten
d)( allgemeine Ausgaben der Mitglieder des JA (Porto, Telefon etc.),)
e) Auslagen anlässlich von Tagungen des JA,
f) Auslagen der Delegierten der SJEL anlässlich von Tagungen anderer Organisationen,
soweit diese Auslagen nicht anderweitig erstattet werden.
4.2 Die zu erstattenden bzw. zu bezuschussenden Auslagen müssen notwendig
sein. Sie müssen aufgeschlüsselt und belegt werden.
4.3 Spesen werden entsprechend den Regelungen des Schachbezirks Emscher-Lippe erstattet.
4.4 Zweckgebundene Mittel sind ausschließlich entsprechend dieser Zweckbestimmung zu verwenden.

5. Zuschüsse zu schachlichen Veranstaltungen der Schachjugend Emscher-Lippe
5.1 Die SJEL kann den Ausrichtern von Jugendeinzelmeisterschaften einen im Etat auszuweisenden Zuschuss zur Verfügung stellen. Er soll für die bei der Organisation anfallenden Kosten verwendet werden.
5.2 Die Ausrichter haben über sämtliche Ausgaben eine Abrechnung zu erstellen und diese zusammen mit den Originalbelegen innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Turniers dem Kassenwart zuzuleiten.
5.3 Bei Nichterfüllung der festgelegten Pflichten bzw. bei nicht ordnungsgemäßer
oder verspäteter Abrechnung geht der Ausrichter des Zuschusses verlustig.

  

JUGEND-SPIELORDNUNG des Schachbezirks Emscher-Lippe

1. Spielberechtigung
1.1 Teilnahmeberechtigt sind alle Jugendlichen im Sinne der JSPO NRW, die Mitglieder des Schachbezirks Emscher-Lippe sind und zu Beginn der Saison eine gültige Spielberechtigung haben oder für die eine Spielberechtigung beantragt wurde.
1.2 An den Turnieren der Schachjugend Emscher-Lippe können nur Jugendliche teilnehmen, die das zwanzigste Lebensjahr vor dem 1. Januar des Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben. Es werden folgende Altersklassen unterschieden:
1.2.1 U20: Jugendliche, die das zwanzigste Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
1.2.2 U18: Jugendliche, die das achtzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
1.2.3 U16: Jugendliche, die das sechzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
1.2.4 U14: Jugendliche, die das vierzehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
1.2.5 U12: Jugendliche, die das zwölfte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
1.2.6 U10: Jugendliche, die das zehnte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.
1.2.7 U8: Jugendliche, die das achte Lebensjahr vor dem 1. Januar des
Kalenderjahres, in dem das Spieljahr endet, noch nicht vollendet haben.

2. Meisterschaften
Die Schachjugend Emscher-Lippe führt jährlich die nachstehend aufgeführten Meisterschaften aus:
2.1 Einzelmeisterschaften
2.1.1 Bezirkseinzelmeisterschaft U18
2.1.2 Bezirkseinzelmeisterschaft U18w
2.1.3 Bezirkseinzelmeisterschaft U16
2.1.4 Bezirkseinzelmeisterschaft U16w
2.1.5 Bezirkseinzelmeisterschaft U14
2.1.6 Bezirkseinzelmeisterschaft U14w
2.1.7 Bezirkseinzelmeisterschaft U12
2.1.8 Bezirkseinzelmeisterschaft U12w
2.1.9 Bezirkseinzelmeisterschaft U10
2.1.10 Bezirkseinzelmeisterschaft U10w
2.1.11 Bezirkseinzelmeisterschaft U8
2.1.12 Bezirkseinzelmeisterschaft U8w
2.2 Mannschaftsmeisterschaften
2.2.1 Bezirksmannschaftsmeisterschaft U 20
2.2.2 Jugendbezirksoberliga U1500
2.3 Blitzmeisterschaften
2.3.1 Blitzeinzelmeisterschaft U20
2.3.2 Blitzeinzelmeisterschaft U16

3. Bedenkzeit, Qualifikation
3.1 Bedenkzeit
3.1.1 Die Bedenkzeit für die unter 2.1 und 2.2.2 aufgeführten Meisterschaften beträgt pro Spieler und Partie eine Stunde 30 Minuten für die gesamte Partie
3.1.2 Die Bedenkzeit für die unter 2.2.1 beträgt zwei Stunden für 40 Züge sowie eine weitere Stunde für den Rest der Partie.
3.1.3 Die Bedenkzeit für die unter 2.3 aufgeführten Meisterschaften beträgt pro Spieler und Partie fünf Minuten.
3.2 Qualifikation
Die Qualifikation für die Verbandsmeisterschaften richtet sich nach der Spielordnung der Schachjugend Ruhrgebiet.

4. Einzelmeisterschaften
4.1 Es werden die unter 2.1 aufgeführten Meisterschaften ausgetragen.
4.2 Der Modus richtet sich nach der Anzahl der Teilnehmer.
4.3 Bei Punktgleichheit entscheidet:
zuerst die Sonneborn-Berger-Wertung (bei Turnieren im Rundensystem) beziehungsweise die Summenwertung (bei Turnieren im Schweizer System), dann der direkte Vergleich, dann ein einrundiges Blitzstechen. Die Farbverteilung wird ausgelost. Bei einem Unentschieden wird das Stechen mit vertauschten Farben wiederholt, bis ein Sieger feststeht. Bei Nichtanwesenheit beider Spieler zum Blitzstechen entscheidet das Los.

5. Mannschaftsmeisterschaften
5.1 Mannschaftsmeisterschaft U20
5.1.1 Spielberechtigt sind nur solche Mannschaften, die nicht schon auf Verbands- oder höherer Ebene gemeldet sind
5.1.2 Das Turnier wird mit Sechser-Vereinsmannschaften ausgetragen. Der Sieger ist
Bezirksmeister und nimmt am Aufstiegsturnier zur Jugemdverbandsliga teil.
5.1.3 Bei Punktgleichheit entscheiden zuerst die Brettpunkte, dann der direkte
Vergleich, dann die Berliner Wertung, dann das Los.
5.2 Jugendbezirksoberliga U1500
5.2.1 Das Turnier wird mit Vierer-Vereinsmannschaften im Rundensystem ausgetragen.
5.2.2 Spielberechtigt sind alle Spieler, die im Rahmen der Jugegendspielordnung spielberechtigt sind, deren aktuelle Wertungszahl 1500 oder geringer beträgt. Der Stichtag ist der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen.
5.2.3 Bei Punktgleichheit entscheiden zuerst die Brettpunkte, dann der direkte
Vergleich, dann die Berliner Wertung, dann das Los.

6. Blitzmeisterschaften
Es werden die unter 2.3 aufgeführten Meisterschaften ausgetragen. Bei der Blitzeinzelmeisterschaft entscheidet bei Punktgleichheit zuerst die Sonneborn-Berger-Wertung (bei Turnieren im Rundensystem) beziehungsweise die Summenwertung (bei Turnieren im Schweizer System), dann der direkte Vergleich,
dann ein einrundiges Blitzstechen. Die Farbverteilung wird ausgelost. Bei einem Unentschieden wird das Stechen mit vertauschten Farben wiederholt, bis ein Sieger feststeht.

7. Sonstiges
Alle nicht geregelten Punkte werden durch die BTO des SBNRW, die JSpO der SJNRW und die Ausschreibung geregelt.