Ab dem 04. März dürfen laut neuester Coronaschutzverordnung beim Sport im Innnen- und Außenbereich auch Sportler teilnehmen, die (nur) einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können. Dies kann in manchen Fällen vielleicht Aufstellungsprobleme bei den am Sonntag (6.3.) wieder beginnenden Mannschaftskämpfen lindern.