Ab dem 04. März dürfen laut neuester Coronaschutzverordnung beim Sport im Innnen- und Außenbereich auch Sportler teilnehmen, die (nur) einen aktuellen, negativen Coronatest vorweisen können. Dies kann in manchen Fällen vielleicht Aufstellungsprobleme bei den am Sonntag (6.3.) wieder beginnenden Mannschaftskämpfen lindern.
Aktuell
Ab dem 04. März auch beim Schachspiel 3G
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- Geschrieben von: Peter Kruse
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